Berliner - Zimmervermittlung
         
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
 
         
  Berliner - Zimmervermittlung vermittelt Ferienwohnungen, Zimmer und Apartments in Berlin.  
         
  1. Berliner - Zimmervermittlung vermittelt im Namen der Vermieter oder deren Bevollmächtigte 00Übernachtungsleistungen. Die Firma Berliner - Zimmervermittlung erbringt mit ihrer Tätigkeit keine eigenen 00Leistungen, sondern sie vermittelt diese im Namen der Vermieter oder deren Bevollmächtigte.  
         
  2. Ein Vertrag kommt ausschließlich zwichem dem Vermieter und dem Gast zustande. BerlinerZimmervermittlung 00ist nicht Reiseveranstalter im Sinne des § 651 a ff. BGB.  
         
  3. Berliner Zimmervermittlung bietet im Namen der Vermieter über ihr Buchungssystem Unterkünfte an und 00überprüft, ob das vom Gast gewünschte Zimmer verfügbar ist.  
         
  4. Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald dem Gast die Reservierungsbestätigung durch Berliner 00Zimmervermittlung übermittelt wurde.  
         
  5. Der Vermieter ist verpflichtet, das resevierte Objekt für den gebuchten Zeitraum, dem Kunden zur Verfügung zu 00stellen.  
         
  6. Der Gast ist verpflichtet, den vereinbarten Preis für die Vertragsdauer zu entrichten.  
         
  7. Die Bezahlung erfolgt bei Übergabe der Ferienwohnung vor Ort direkt an den jeweiligen Vermieter oder dessen 00Bevollmächtigten. Die Bezahlung ist im Vorraus für den gesamten Buchungszeitraum zu leisten, sofern nicht 00schriftlich, etwas anderes vereinbart ist.  
         
  8. Für die Mietzeit gelten die Geschäftsbedingungen und Stornobedingungen des jeweiligen Vermieters. Diese 00werden auf Wunsch zugesandt.  
 
8.a Hat der jeweilige Vermieter keine eigenen Geschäftsbedingungen und Stornierungsbedingungen, so gelten diese: Allgemeine Mietbedingungen
 
         
  9. Berliner Zimmervermietung haftet ausschließlich für die Ordnungsmäßigkeit der Vermittlungsleistung.  
  a. Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist 00ausgeschlossen. Eine Haftung für Störungen auf Grund höherer Gewalt oder von Übermittlungsstörungen im 00Kommunikationsnetz besteht nicht.  
         
  10. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Vermittlungsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der 00gesamten Vermittlungsbedingungen zur Folge. Vielmehr sind die Vereinbarungen gegebenenfalls ihrem Sinne 00nach zur Anwendung zu bringen.  
         
  11. Gerichtsstand ist Berlin  
         
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