Bitte haben Sie Verständnis, dass wir gewisse Regeln aufstellen müssen, um uns vor den sogenannten bösen Schafen zu schützen. Natürlich zählen Sie sicherlich nicht dazu. Doch lesen Sie sich die Mietbedingungen aufmersam durch und bedenken Sie, dass wir in Wirklichkeit viellll netttter sind :-)
 
         
      Mietbedingungen für die Ferienwohnung  
         
 
1.
  Der Mieter erhält eine schriftliche Buchungsbestätigung.  
         
 
2.
  Mit der Buchung geht der Gast einen befristeten Gastaufnahmevertrag ein, dessen Grundlage
diese Mietbedingungen sind. Mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Mietbedingungen ausdrücklich an.

 
         
 
3.
  Die Bezahlung erfolgt bei der Schlüsselübergabe. Bei der Schlüsselübergabe ist dem Vermieter
Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen, zwecks Abschrift.

 
 
4.
  Sie können ab 13 Uhr anreisen. Selbstverständlich wird dies nach individueller Absprache ausgehandelt. Sollte am gleichen Tag kein Vormieter da sein, können Sie auch schon um 8 Uhr kommen und die Ferienwohnung wird für Sie bezugsbereit sein. Die Schlüsselübergabe erfolgt also jeweils nach individueller Absprache.  
         
 
5.
  Sie können Ihre Buchung kostenfrei stornieren, wenn die Stornierung 15 Tage vor dem1.Buchungstag liegt. Bei einer Stornierung von 1- 5 Tagen vor 1. Buchungstag sind 100 % der Übernachtungskosten zu bezahlen. Bei einer Stornierung von 6 – 10 Tagen vor dem
1.Buchungstag sind 80 % der Übernachtungskosten zu bezahlen. Bei einer Stornierung von
11 – 14 Tagen vor dem 1. Buchungstag sind 50 % der Übernachtungskosten zu bezahlen.
 
         
 
6.
  Am Abreisetag muß die Ferienwohnung bis 10 Uhr freigemacht werden, damit sie für neu
anreisende Gäste wieder bezugsfertig gemacht werden kann. Hier gilt ebenfalls wieder: Wenn am gleichen Tag kein Nachmieter kommt, können Sie selbstverständlich auch später die Ferienwohnung verlassen. Dies wird jeweils individuell abgesprochen.

 
         
 
7.
  Der Mieter haftet für von ihm selbst – oder seinen Begleitpersonen an der Wohnung und dem
Haus herbeigeführten Schäden in vollem Umfang.
 
         
 
8.
  Tiere können nur nach vorheriger Absprache mitgebracht werden.  
         
 
9.
  Die Wohnung kann nur vom Mieter und den angegebenen Begleitpersonen genutzt werden.
Nutzung durch Dritte oder eine Überbelegung ist verboten.

 
         
 
10.
  Eine Einhaltung der Mittagsruhe und Nachtruhe ist geboten.  
         
 
11.
  Der Vermieter kann nicht für kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen oder
öffentlicher Versorgung haftbar gemacht werden. Eine Preisminderung ist ausgeschlossen.
Dies gilt auch für höhere Gewalt. Der Mieter gewährt dem Vermieter eine Ausbesserungsfrist
von 36 Stunden.

 
         
 
12.
  Die Türen und Fenster sind bei Abwesenheit gut zu schließen. Wertsachen sind sicher unterzubringen.Bei Einbruch oder Diebstahl kann kein Ersatz geleistet werden.
 
         
 
13.
  Ein wiederholter Verstoß gegen diese Mietbedingungen berechtigen den Vermieter zur
sofortigen Kündigung des Gastaufnahmevertrages. Der Mieter hat dann die Wohnung zu verlassen. Eine Rückzahlung des Mietbetrages kann nicht erfolgen. Eine Nichträumung durch den Mieter wird als Hausfriedensbruch zur Anzeige gebracht.
 
         
 
14.
  Bei vorzeitiger Abreise des Gastes ist der volle Mietpreis zu zahlen. Der Vermieter wird sich
Allerdings bemühen, die Wohnung anderweitig zu vermieten. Der Betrag aus einer erfolgreichen
Ersatzvermietung wird vom Mietpreis in Abzug gebracht und gegebenenfalls nachträglich
erstattet
.
 
         
 
15.
  Der Vermieter ist berechtigt, die Wohnung bei Bedarf (Wäschewechsel etc.) zu betreten.
dies gilt insbesondere für Gefahr im Verzug.
 
         
    Salvatorische Klausel – Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Mietbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Mietbedingungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die den Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

 
         
      Gerichtsstand ist Berlin